Haben Sie einen Notfallplan für Ihr Eigenheim?

    Niemand denkt gern an die finanziellen Folgen einer Invalidität oder eines Todesfalls. Aber wäre es nicht gut zu wissen, dass Ihre Liebsten auf jeden Fall in den eigenen vier Wänden wohnen könnten?

    Die Wände streichen, Kräuter im Garten anpflanzen, Rasen mähen: Rund ums Eigenheim fallen immer Arbeiten an. Das kann Spass bereiten und zu einem Hobby werden. Aber es zeigt auch, dass Wohneigentum untrennbar mit Verantwortung verbunden ist.

    Nun gibt es leider Szenarien, an die niemand gerne denkt: Eine Krankheit oder ein Unfall können einen aus der Bahn werfen. Sie stellen nicht nur unser Leben auf den Kopf, sondern auch jenes unserer Familie. Fällt die Person mit dem höchsten Einkommen aus, müssen alle plötzlich den Gürtel enger schnallen.

    Was bedeutet das für Eigenheimbesitzer? Für sie ist wichtig, rechtzeitig Massnahmen für solche Schicksalsschläge zu treffen. Es gilt zu vermeiden, dass Familien sich ausgerechnet dann ihr Eigenheim nicht mehr leisten können, wenn sie ohnehin schon viel Leid ertragen müssen.

    Krankheit oder Unfall?
    Das Risiko, aufgrund einer Krankheit erwerbsunfähig zu werden – oder gar daran zu sterben – ist wesentlich höher, als dass dies in Folge eines Unfalls geschieht. Invalidenversicherung und Pensionskasse zahlen in diesem Fall eine Rente, die vom Einkommen und der Familiensituation abhängt.

    Die Erfahrung zeigt aber, dass diese Zahlungen meist nicht reichen. Viele Menschen verfügen nur über eine unzureichende Versicherungsdeckung, wenn der Partner krankheitsbedingt arbeitsunfähig wird. Ohne private Absicherung müssten Sie und Ihre Liebsten in diesem Fall mit deutlich weniger Einkommen über die Runden kommen. Dagegen sind die Betroffenen bei Unfällen finanziell meist bessergestellt.

    Zusätzliche Absicherung prüfen
    Die entscheidende Frage: Ist das Eigenheim auch nach einem Schicksalsschlag noch tragbar? Mögliche Deckungslücken bei einer Invalidität oder im Todesfall lassen sich durch Erwerbsausfall- oder Todesfallrisikoversicherungen schliessen oder reduzieren. Insbesondere wenn Sie Vorsorgegelder für die Finanzierung bezogen haben, sollten Sie die zu erwartenden Leistungen prüfen. Dies gilt auch mit Blick auf die Pensionierung: Sorgen Sie rechtzeitig im Rahmen der 3. Säule vor.

    Einmal geregelt – für immer sicher?
    Am besten, Sie analysieren Ihre persönliche Situation mit einer Spezialistin oder einem Spezialisten. Dann wissen Sie, welche Konsequenzen ein Notfall hätte und können entscheiden, ob und welche Massnahmen Sie ergreifen wollen. Tipp: Wiederholen Sie diese Standortbestimmung von Zeit zu Zeit – vor allem, wenn sich Ihre finanziellen Umstände oder Ihre Lebenssituation verändern. Regeln Sie dann auch, wer in welcher Form über Ihren Nachlass verfügen soll. Damit geben Sie Ihren Liebsten immer finanzielle Sicherheit.

    Unsere Beraterinnen und Berater stehen dafür sehr gerne zur Verfügung.

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    Standort Brugg: Bank Cler AG, Neumarkt 2, 5201 Brugg


    Der Ratgeber steht unserer Leserschaft kostenlos zur Verfügung. Senden Sie Ihr Anliegen oder Ihre Frage an: finanzen(at)aargauerwoche.ch

    Mit etwas Glück wird Ihr Anliegen in einer der nächsten Ausgaben geklärt. Die Redaktion und die Bank Cler AG behalten sich vor, welche Anfragen bearbeitet werden.

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